Dem Amt für Kirchenmusik obliegt die fachliche und organisatorische Leitung der Kirchenmusik in der Erzdiözese Freiburg. Ihm sind als Außenstellen die 16 Bezirkskantorate zugeordnet.
Mit den dort zusätzlich angegliederten Kirchenmusikern mit diözes. Auftrag, nebenamtlichen C-Kirchenmusikerinnen und -Kirchenmusikern, die in der Regel aus der diözesanen C-Ausbildung hervorgehen, ist damit eine flächendeckende kirchenmusikalische Versorgung gewährleistet.
Träger der C-Ausbildung für nebenamtliche Kirchenmusiker ist die Erzdiözese Freiburg. Das Amt für Kirchenmusik organisiert, koordiniert und leitet sämtliche Aktivitäten. Es wechseln dabei dezentrale Unterricht beim jeweiligen Bezirkskantor bzw. Bezirkskantorin - mit zentralen Unterrichtseinheiten halbjährige Intensivkurse ab.
C-Prüfungen finden im Gebiet der Erzdiözese Freiburg jährlich einmal im Herbst statt. Wieder werden dabei bestimmte Fächer zentral, andere dezentral abgelegt. Die C-Ausbildung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Sie ist von der Diözese finanziell stark bezuschusst. Aufnahmetests können jeweils in den Wochen nach der Sommerpause bei den jeweiligen Bezirkskantoren abgelegt werden. Beginn des Unterrichtsjahres ist dann in der Regel der 1. Dezember. Weitere Informationen sind nachzulesen in der Broschüre C-Ausbildung und kirchenmusikalischer Unterricht in der Erzdiözese Freiburg, erhältlich in den Bezirkskantoraten oder im Amt für Kirchenmusik.
Für die bereits im Dienst befindlichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker führt das Amt regelmäßig Fortbildungen, insbesondere die "Kurstage Kirchenmusik" in der Pfingstwoche, durch. Weiter stehen die Mitarbeiter zu Notenberatung und Hilfe in Konfliktfällen zur Verfügung. Eine vielfältige Palette von Fortbildungen wird jeweils auch durch die örtlichen Bezirkskantorate angeboten. In regelmäßigen Abständen finden in Zusammenarbeit mit dem Diözesancäcilienverband in den Regionen Dekanats-Chortage statt.
Das Amt für Kirchenmusik wurde 1973 eingerichtet.
Auslöser war die mit dem II. Vatikanischen Konzil veränderte Lage der Kirchenmusik, die durch die Liturgiekonstitution des Konzils zum integralen Element der Liturgie aufgewertet worden war. Eine erste Initiative zur Gründung des Amtes ging von der Kirchenmusikabteilung der Staatl. Hochschule für Musik Freiburg und ihrem damaligen Leiter Prof. Dr. Hans Musch aus. In einem offenen Brief von Studenten und Dozenten aus dem Jahr 1970 wurde u. a. die Einsetzung einer Kirchenmusikkommission, die Errichtung eines Amtes für Kirchenmusik, die Erarbeitung eines Stellenplans und die Einrichtung der C-Ausbildung gefordert.
Leitung 1973 1986: Kunibertas Dobrovolskis
Installation und Aufbau der C-Ausbildung für nebenamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, Mischung aus dezentraler und zentraler Unterrichts- und Prüfungsstruktur, Fortbildungen, einzelne Bezirkskantorenstellen werden mehr und mehr zu einer Struktur vernetzt, Tagungen, Bezirkskantorenkonferenzen, Intensivkurse, "Kirchenmusikalische Mitteilungen", Kirchenmusiktage.
Leitung 1987 2000: Matthias Kreuels
Ausbau der Bezirkskantorenstruktur, MUSIK-WERKSTATT Freiburg – AG Neues Geistliches Lied, Einrichtung von B-Stellen mit diözesanem Auftrag, Ausbau der C-Ausbildung, Werkwochen, Editionen Gelbe Hefte, Freiburger Chorbuch, Liturgie-musikalische Ausbildung.
Leitung 2000 – 2012: Wilm Geismann
Neukonzeption der "Kirchenmusikalischen Mitteilungen", "Freiburger Orgelbuch" in zwei Bänden mit CD (2004) (weitere Informationen >>>), Errichtung von B-Kirchenmusikerstellen mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendchor, 50 Jahre Deutscher Chorverband PUERI CANTORES und Chorfestival 2004, Pilgerweg "Unterwegs" zum Jubiläum 175 Jahre Erzdiözese Freiburg, Diözesanteil zum neuen Gebet- und Gesangbuch (ab 2005).
Leitung seit 2012: Godehard Weithoff
Einführung des neuen Gebet und Gesangbuches Gotteslob, Umzug des Amtes für Kirchenmusik ins CB, Gottesdienste während der Diözesanversammlung.